Die Maschinenverordnung 2027, offiziell Verordnung (EU) 2023/1230, gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Steuerungstechniker sind drei Neuerungen besonders wichtig: Software mit Sicherheitsfunktion zählt ausdrücklich als Sicherheitsbauteil, Steuerungen müssen gegen Manipulation und böswillige Eingriffe geschützt sein, und Eingriffe in die Sicherheitssoftware sind zu protokollieren. Wer heute Maschinen entwickelt, die nach diesem Datum in Verkehr kommen, muss diese Punkte jetzt einplanen.

Das Datum ist wichtig, weil im Amtsblatt zunächst der 14. Januar 2027 stand. Eine Berichtigung hat es auf den 20. Januar 2027 korrigiert. Die EU-Kommission und das IFA der DGUV nennen übereinstimmend den 20. Januar 2027 als Datum der verbindlichen Anwendung.

Maschinenverordnung 2027: die wichtigsten Änderungen

ThemaWas neu istFundstelle
RechtsformVerordnung, gilt direkt ohne nationale UmsetzungArt. 54
Sicherheitsbauteileausdrücklich auch digitale Bauteile und SoftwareArt. 3, Anhang II
Hochrisiko-Maschinenneue Kategorien, u. a. Sicherheitsbauteile mit maschinellem LernenAnhang I Teil A
CybersicherheitSchutz gegen Korrumpierung, Steuerungen gegen böswillige Versuche DritterAnhang III 1.1.9 und 1.2.1
Betriebsanleitungdigitale Bereitstellung zulässig, Papier auf VerlangenArt. 10 Abs. 7

Die Angaben folgen dem Verordnungstext in der berichtigten Fassung, abrufbar über EUR-Lex. Die EU-Kommission fasst die Hauptänderungen auf ihrer Seite ähnlich zusammen: Sicherheitsfunktionen mit KI, Cyber-Safety für Software und Steuerungen, Bewertung von Maschinen mit höherem Risiko sowie digitale Betriebsanleitung und Konformitätserklärung.

Was das für die Steuerungstechnik bedeutet

Software ist Sicherheitsbauteil

Die Verordnung definiert ein Sicherheitsbauteil als physisches oder digitales Bauteil, einschließlich Software. Anhang II listet ausdrücklich Software, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt. Wer Sicherheitssoftware separat in Verkehr bringt, etwa als Bibliothek oder Update, bringt damit ein Sicherheitsbauteil in Verkehr. Die Details erklären wir im Beitrag Software als Sicherheitsbauteil.

Schutz gegen Korrumpierung

Anhang III, Abschnitt 1.1.9, verlangt, dass Software und Daten, die für die Konformität der Maschine entscheidend sind, angemessen gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Korrumpierung geschützt werden. Abschnitt 1.2.1 fordert, dass Steuerungen vernünftigerweise vorhersehbaren böswilligen Versuchen Dritter standhalten. Für die Praxis heißt das: Zugriffsschutz auf die Steuerung, Know-how- und Kopierschutz, sichere Fernwartung, Integritätsprüfung von Updates und eine Netzwerkarchitektur, die das Maschinennetz vom übrigen Netz trennt.

Protokollierung von Eingriffen

Neu ist auch, dass Eingriffe in die Sicherheitssoftware und hochgeladene Versionen nachvollziehbar sein müssen. Der Verordnungstext sieht eine Protokollierung über bis zu fünf Jahre vor. Steuerungshersteller bieten dafür zunehmend Funktionen an, etwa Änderungsprotokolle und Prüfsummen für Sicherheitsprogramme. Klären Sie früh, wie Ihre Plattform das abbildet und wo die Protokolle gespeichert werden.

Großbohrwerk in einer Fertigungshalle zur Bearbeitung schwerer Pressenbauteile
Auch große Einzelmaschinen fallen unter die Maschinenverordnung, für Bestandsmaschinen zählt vor allem die wesentliche Veränderung.

EU-Maschinenverordnung ab 2027 - die wichtigsten Neuerungen | Pilz

Pilz GmbH & Co. KG

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Pilz fasst die wichtigsten Neuerungen der EU-Maschinenverordnung zusammen.

Konformitätsbewertung: wann eine benannte Stelle nötig ist

Für Maschinen in Anhang I Teil A ist eine benannte Stelle Pflicht. Neu dort sind Sicherheitsbauteile und eingebettete Systeme mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten auf Basis von maschinellem Lernen. Für Maschinen in Anhang I Teil B können Hersteller bei Anwendung harmonisierter Normen weiterhin die interne Fertigungskontrolle nutzen. Das IFA, selbst benannte Stelle, erläutert die Verfahren auf seiner Seite zur Prüfung nach Maschinenverordnung.

Ab dem 20. Januar 2027 ist die vollständige Anwendung der Maschinenverordnung (MVO) verbindlich.

IFA der DGUV, Prüfung und Zertifizierung

Checkliste für Konstruktion und Software

Viele dieser Punkte überschneiden sich mit dem Cyber Resilience Act, der für Produkte mit digitalen Elementen ab Dezember 2027 vollständig gilt. Laut Erwägungsgrund 53 des CRA kann die Erfüllung der CRA-Anforderungen den Nachweis für die Cybersicherheitsanforderungen der Maschinenverordnung erleichtern. Es lohnt sich, beide Themen gemeinsam anzugehen. Mehr dazu im Beitrag Cyber Resilience Act im Maschinenbau.

Bestandsmaschinen und wesentliche Veränderung

Viele Instandhaltungsleiter fragen, ob sie ihre vorhandenen Maschinen nachrüsten müssen. Die Antwort ist in der Regel nein. Die Verordnung gilt für Maschinen, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht werden. Anders ist es bei einer wesentlichen Veränderung: Wer eine Maschine so umbaut, dass eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt und die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen, kann selbst zum Hersteller werden.

Für Steuerungsmigrationen ist das relevant. Ein reiner Tausch der S7-300 gegen eine S7-1500 mit unveränderten Sicherheitsfunktionen ist meist keine wesentliche Veränderung. Werden dagegen Funktionen erweitert, Geschwindigkeiten erhöht oder Schutzkonzepte geändert, sollten Sie die Bewertung dokumentieren und gegebenenfalls Ihren CE-Partner einbinden. Planen Sie diese Bewertung bei jeder Modernisierung von Anfang an ein, siehe auch unseren Beitrag zur S7-300 Migration auf S7-1500.

Die digitale Betriebsanleitung

Eine praktische Erleichterung: Nach Artikel 10 Absatz 7 darf die Betriebsanleitung digital bereitgestellt werden. Sie muss aber über die Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre, online verfügbar bleiben. Verlangt ein Käufer beim Kauf eine Papierversion, ist sie innerhalb eines Monats kostenlos zu liefern. Das passt gut zu digitalen Typenschildern und Verwaltungsschalen, über die Dokumentation strukturiert bereitgestellt werden kann.

Für die Steuerungstechnik bedeutet das: Softwareversion, Parameterstände und Hinweise zur Bedienung sollten zur ausgelieferten Maschine passen und bei Updates mitgepflegt werden. Eine digitale Anleitung, die nach dem dritten Softwareupdate nicht mehr zur Maschine passt, hilft niemandem.

Wie wir unterstützen und wie nicht

Wartens übernimmt keine CE-Kennzeichnung und ist keine benannte Stelle. Wir unterstützen Konstruktions- und CE-Teams von Maschinenbauern mit Engineering-Leistungen: Dokumentation der Sicherheitssoftware, Cybersecurity-Risikobeurteilung der Maschinensteuerung und Konzepte für Update-Prozesse. Dabei arbeiten wir mit Ihrem CE-Partner zusammen, der die Konformitätsbewertung verantwortet. Mehr dazu unter Automatisierungs-Engineering und auf unserer Seite Industrie 4.0 in Deutschland.

Nächster Schritt: Schicken Sie uns die Übersicht Ihrer Maschinen, die 2027 in Verkehr kommen. Wir klären gemeinsam mit Ihrem CE-Partner, welche Unterlagen zur Steuerungssoftware noch fehlen. Kontakt.